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STREITFÄLLE
 

... betreffen im Gewerblichen Rechtschutz den Bestand der Schutzrechte oder deren Durchsetzung gegen Verletzer. Dabei können Sie sich unversehens in der Defensive wiederfinden.

Zur ersten Gruppe gehören Einsprüche gegen Patenterteilungen und Widersprüche gegen Markenregistrierungen, die jedoch nur innerhalb einer relativ kurzen Frist bei den Erteilungsbehörden eingelegt werden können. Zeitlich unbegrenzt sind Nichtigkeitsklagen bei den Gerichten gegen alle Schutzrechtsarten möglich.

Die zweite Gruppe bilden die Verletzungsstreitigkeiten, für welche dieZivilgerichte am Sitz des Beklagten oder am Ort der unerlaubten Handlung zuständig sind. Mit der Globalisierung werden diese ebenfalls internationaler, wobei die engen Ländergrenzen die Durchsetzung von Schutzrechten in Europa nicht gerade erleichtern. Allerdings gibt es Übereinkommen, die unter gewissen Umständen grenzübergreifende Urteile ermöglichen.

Vor den Erteilungsbehörden können wir Sie direkt vertreten. Vor den Zivilgerichten braucht es zusätzlich einen lokal zugelassenen Rechtsanwalt. Auch in diesen Fällen sind wir jedoch Ihre direkten Ansprechpartner, was insbesondere dann wichtig ist, wenn im Gegenzug die Schutzrechte angegriffen werden und es gilt, mehrere Verfahren zu koordinieren.